Aus dem Widerruf eines Darlehensverhältnisses resultierte nach Einigung auf dem Zivilprozessweg ein gezahlter Nutzungsersatz. Streitig ist nun, ob der gezahlte Nutzungsersatz als Kapitalertrag zu werten ist oder nicht.
Der wissenschaftliche Beirats beim BMF rät in seiner Stellungnahme dringend davon ab, zur Besteuerung vorwiegend krisenbedingter außergewöhnlich hoher Gewinne, eine sog. Übergewinnsteuer einzuführen.
Die für Leasingverträge entwickelten Grundsätze zur Zurechnung wirtschaftlichen Eigentums können nicht uneingeschränkt auf die Nutzungsüberlassung von Filmrechten übertragen werden, da eine verlässliche Einschätzung der Wertentwicklung im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertriebsvertrags regelmäßig nicht möglich ist.
Die Angemessenheit der Dauer eines Klageverfahrens zur Überprüfung von Ergebnissen der Steuerberaterprüfung ist schon aufgrund der hohen Bedeutung und Grundrechtsrelevanz für den Betroffenen und der besonderen Eilbedürftigkeit einzelfallbezogen zu betrachten. Die für den Regelfall finanzgerichtlicher Klageverfahren geltende Vermutung, dass die Dauer des Verfahrens angemessen ist, wenn das Gericht gut zwei Jahre nach Klageeingang mit der Bearbeitung beginnt und diese nicht mehr nennenswert unterbricht, ist hier nicht anwendbar.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, die den Erwerber an der Selbstnutzung eines Familienheims hindern, wenn sie ihm eine selbständige Haushaltsführung in dem erworbenen Familienheim unzumutbar machen.
Das BVerfG hat am 8.7.2021 entschieden, dass § 233a i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO mit Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat zugrunde gelegt wird.
Viele Arbeitnehmer üben während der Elternzeit eine Beschäftigung mit verminderter Arbeitszeit aus. Teilweise wird dabei die Elternzeit nur für einen relativ kurzen Zeitraum in Anspruch genommen. Welche versicherungsrechtlichen Auswirkungen ergeben sich daraus für höherverdienende Arbeitnehmer?
Die Bundesländer stellen für Privat-Eigentümer von Grundbesitz sowie für Land- und Forstwirte Ausfüll- bzw. Klickanleitungen zur Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform in "Mein ELSTER" zur Verfügung. Wir geben hierzu einen Überblick.
Das BVerfG hat entschieden, dass § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b EStG in der Fassung bis zum 1.3.2020 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt und die Vorschrift für nichtig erklärt.
Ist der Ehegatte nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, kann beispielsweise ein EU-Staatsbürger trotzdem die Zusammenveranlagung beantragen, wenn er nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. In diesem Fall löst der Antrag eine fiktive unbeschränkte Steuerpflicht für den Ehegatten aus.
Angesichts eines weltweit zu beobachtenden Anstiegs der Inflation ist es insbesondere für die Konzernbilanzierung, aber auch für andere Entscheidungen unabdingbar, sich einen Überblick über die Hochinflationsländer zu verschaffen, in denen ggf. Tochter-, Gemeinschafts- oder assoziierte Unternehmen ihren Sitz haben oder mit denen ganz allgemein Handel betrieben wird.
Die Kommunikationskultur bestimmt mittelbar die Kanzleikultur. Eine Orientierung hin zu einer zielführenden und wertschätzenden Kommunikation bildet einen nicht zu unterschätzenden Erfolgsfaktor. Als Kanzleiinhaber haben Sie es in der Hand und prägen durch eine starke, offene und eindeutige Kommunikationskultur Ihre Kanzleikultur. Sowohl im Innenverhältnis als auch nach außen.
Zum Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 geben wir im Folgenden einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Umwandlungssteuergesetz, Bewertungsgesetz und in der Abgabenordnung.
Der DStV übt deutliche Kritik am BMF-Referentenentwurf zur Beschleunigung der Betriebsprüfung. Dieser enthalte massive Verschärfungen bei den Mitwirkungspflichten und Sanktionen.
Das FG Münster hat entschieden, dass ein Forschungspreisgeld, welches ein Hochschulprofessor für bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich erhält, als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen ist.
Die von einem gemeinnützigen Verein erbrachten Leistungen im Rahmen der Verwaltung des Zivildienstes nach § 5a Abs. 2 ZDG begründen – entgegen BMF-Schreiben v. 18.8.2015 (BStBl I 2015, S. 659) – einen allgemeinen Zweckbetrieb nach § 65 AO (Anschluss an BFH-Urteil v. 23.7.2009, V R 93/07, BStBl II 2015, S. 735).
Wie ist der Stand aktueller Gesetzgebungsverfahren im Steuerrecht? Was wurde bereits umgesetzt und was kommt noch? Hier finden Sie einen Überblick über alle wichtigen Steuerreformen.